Führerscheinuntersuchung
Bevor die Behörde eine Lenkerberechtigung erteilt, muss die/der BewerberIn mit einem ärztlichen Gutachten auch die gesundheitliche Eignung zum Lenken von Kraftfahrzeugen nachweisen. Das Gutachten darf nicht älter als 18 Monate sein.
Sachverständige ÄrztInnen für Allgemeinmedizin
Diese Eignungsuntersuchung führen von der Behörde dazu ermächtige sachverständige ÄrztInnen für Allgemeinmedizin durch.
Hausarztregelung
Die/der FührerscheinwerberIn darf innerhalb der letzten fünf Jahre bei der/dem gewählten ÄrztIn nicht in Behandlung gewesen sein.
Kosten
Gemäß Führerscheingesetz betragen die Gebühren für das ärztliche Gutachten:
35 Euro für die Untersuchung bei den Klassen A, B, B+E und F
50 Euro für die Untersuchung bei den Unterklassen C1 und C1+E sowie den Klassen C, D, C+E, D+E
130 Euro für ein verkehrspsychologisches Screening bei der Klasse D
Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie für die Führerscheinuntersuchung einen Termin: Telefon 06276 21777 oder 0664 2419912
Links
Neues zum Führerschein
http://www.arzt-hubner.at/gesundheit/praxiszeitung/102-keine-gesundheitsuntersuchung-bei-fuehrerscheinumtausch-noetig.html
Führerscheingesetz (FSG)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012723
Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung (FSG-GV)
http://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=10012726
Behördenwegweiser Führerschein - Fahrausbildung - Ärztliches Gutachten
https://www.help.gv.at/Portal.Node/hlpd/public/content/4/Seite.040720.html
Bildnachweis: PublicDomain/Privat
Stand: 1.12.2014